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Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse einreichen

Über den Online-Dienst des GKV-Spitzenverbands können Sie Ihre Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (sogenanntes Muster 3) einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat