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GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern