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Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg