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Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung: Start?Zuschuss!

Die Antragstellung der Start?Zuschuss! Förderung setzt eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h., wenn eine Jury die eingereichte Bewerbung des Start-ups zur Förderung ausgewählt hat. Die Mitteilung zur Antragstellung versendet das Bayerische Wirtschaftsministerium an die ausgewählten Start-ups.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern