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Tätigkeit mit Tierseuchenerregern - Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV (Regierung von Niederbayern)

Sie können eine Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV online tätigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern