Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen
möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.
Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken