Hier können Sie eine Auffüllung/Abgrabung, die einer naturschutzrechtlichen Gestattung bedarf, online beantragen.
Bitte beachten: Mit der Auffüllung/Abgrabung darf erst nach Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung begonnen werden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg