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Sprengstoffrecht - Mitteilung einer wesentlichen Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Sie können eine wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz online mitteilen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen