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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.

Jetzt direkt online Unterweisung durchführen und Bescheinigung digital erhalten. Bitte beachten Sie, dass ggf. Kosten in Höhe von 14,00 Euro entstehen, welche durch Kreditkarte beglichen werden müssen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach