Die grüne Waffenbesitzkarte müssen Sie immer dann beantragen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben wollen (z.B. durch Kauf bei einem Händler) und die speziellen Voraussetzungen für die Erteilung einer gelben oder roten Waffenbesitzkarte (siehe unter „Verwandte Themen“) nicht erfüllen können. Die grüne Waffenbesitzkarte können Sie hier beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach