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Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und diesen verlängern möchten, können Sie die Verlängerung hier beantragen. Dazu muss der aktuelle Europäische Feuerwaffenpass zwingend gültig sein. Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting