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Meldebogen bei selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe

Das Gesundheitsamt erfasst im Rahmen der Berufsaufsicht in seinem Zuständigkeitsbereich alle Angehörigen gesetzlich geregelter Heilberufe. Die Angehörigen dieser Heilberufe haben Beginn, Änderung und Ende einer selbstständigen Berufsausübung anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt