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Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden. Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen. Die Anzeige kann online erfolgen.