In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. Ausnahmen von den Verboten können beim Landratsamt München online beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München