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Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft kreisfreier Städte und Landkreise

Sie können eine Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII bei der zuständigen Regierung online beantragen.  

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern