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Abfallentsorgung; Abmeldung

Sie möchten Ihr bisher angeschlossenes Grundstück im Landkreis Ansbach von der Abfallentsorgung abmelden.

Hinweis: Die Abmeldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach