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Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“

Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck