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Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat