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Ausnahmegenehmigung zum Halten in Fußgängerzonen - Werkstattwagen/FGZ; Antrag

Hier können Handwerker und Lieferdienste einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Halten in der Fußgängerzone für Werkstattwagen/FGZ außerhalb der allgemein freigegebenen Lieferzeiten stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg