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Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer und Flugschüler

Vorläufig können über das Online-Verfahren nur Privatpersonen (Luftfahrer und Flugschüler) die Zuverlässigkeitsüberprüfung online beantragen. Der ggf. erforderliche Vordruck für die „Bestätigung durch eine Ausbildungsorganisation für die Beantragung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG (Flugschüler)“ ist zu finden unter „Formulare“.

 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr