Sie können eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für Ihr Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) online beantragen. Dies gilt auch, wenn zusätzlich zu Ihrem Konto Ihr Einkommen gepfändet ist. Wenn Sie einmalige unpfändbare Bezüge erhalten, können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags beantragen.