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Antrag auf Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland

Sie können ohne allgemein beeidigt oder nach Landesrecht öffentlich bestellt zu sein, die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland als Dolmetscher oder Übersetzer online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landgericht München I