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Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter, die nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt beziehungsweise Waisenbezüge in Höhe des jeweils geltenden Mindestunterhaltsbetrags nach der Düsseldorfer Tabelle (abzüglich Erstkindergeld) erhalten. Sie könen die Leistung online beantragen.