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Stundung von Steuerschulden auf dem Zoll-Portal online beantragen

Mithilfe des Onlinedienstes können Sie eine vollständige oder teilweise Stundung Ihrer Steuerschulden bei der Zollverwaltung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat