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Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten bei Katastrophen - Antrag für kreisangehörige Gemeinden und die sonstigen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten

Kreisangehörige Gemeinden und die sonstigen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.