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Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG

Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, kann die Erlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben