Sie wollen dauerhaft in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder sind aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ausreisepflichtig?
Sie wohnen in München oder den Landkreisen München, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg oder Weilheim-Schongau?
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Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München