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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)

Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm