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Neuerteilung allgemeine Fahrerlaubnis

Mit diesem Online-Dienst kann die Neuerteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beantragt werden, nachdem diese durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde. Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer gerichtlich bzw. gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Mit dem Ende der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neuerteilt. Es ist in jedem Fall ein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Nach Prüfung des Antrags kann eine Ablehnung der Neuerteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, falls weiterhin Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klassen bestehen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach