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Antrag auf Übertragung / Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Baar-Ebenhausen