Mit dieser Förderung sollen Kommunen und Jugendorganisationen dabei unterstützt werden, sowohl in qualitativ als auch in quantitativ ausreichendem Umfang zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Einrichtungen der Jugendarbeit auf Landkreisebene beizutragen. Sie können die Förderung online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg