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Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Weilheim i.OB