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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. vom Fahrverbot der Ferienreiseverordnung

Sie können online eine Ausnahmegenehmigung für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Fahrverbot Ferienreiseverordnung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach