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Sie können eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für Ihr Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) online beantragen. Dies gilt auch, wenn zusätzlich zu Ihrem Konto Ihr Einkommen gepfändet ist. Wenn Sie einmalige unpfändbare Bezüge erhalten, können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags beantragen.