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Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto

Sie können eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für Ihr Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) online beantragen. Dies gilt auch, wenn zusätzlich zu Ihrem Konto Ihr Einkommen gepfändet ist. Wenn Sie einmalige unpfändbare Bezüge erhalten, können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Gemünden a.Main