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Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für zahlungsbefreite Gruppen

Sie können sich zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für befreite Gruppen (auch Infektionsschutzbelehrung, Hygienebelehrung oder Lebensmittelbelehrung genannt) online durchführen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme (auch Gesundheitszeugnis genannt) nach der Prüfung Ihrer Berechtigung.

Berechtigt sind folgende Gruppen:

  • Schüler / Schülerin im Schüler- / Schülerinnenpraktikum
  • Auszubildende
  • Freiwilliges soziales Jahr (FSJ), soweit der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt
  • Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), soweit der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck