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Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, können Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung dem Gesundheitsamt online anzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).