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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (form00439)

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg