Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z. B. auch für Imbisswagen, Kioske, Freischankflächen und Biergärten.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München