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Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels - Au-pair

Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth