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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet eines Heilhilfsberufs (form00232)

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet eines Heilhilfsberufs online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg