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Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Sie können die Ausstellung eines befristeten oder unbefristeten Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz für Ihren Hund online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rohr