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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte

Große Kreisstadt Nördlingen

Sie können eine Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte online beantragen (für Messen, Ausstellungen, öffentlichen Feste oder besondere Anlässe).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Nördlingen