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Antrag auf Ausnahmegenehmigung von Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

Sie können eine Ausnahme vom Verbot von Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Nördlingen