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Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Besondere fachliche Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts, wie z.B. eine Professorentätigkeit, können zu einer Befreiung von der Steuerberaterprüfung führen. Die Befreiung muss gesondert beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat