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Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO

Sie können die Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche, für die der öffentliche Straßenraum in übermäßigem Ausmaß in Anspruch genommen wird, gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Oy-Mittelberg