Sind besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden, ist Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn diese aus eigener Kraft nicht überwunden werden können. Die Hilfe soll den Betroffenen befähigen, seine sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Besondere Lebensverhältnisse können bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebenslage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Sie können die Hilfe online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken