Sie können die Erteilung einer Erlaubnis im Bewachergewerbe online beantragen.
Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.
Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:
- Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Bewachung von Landfahrzeugen
- Bewachung von Personen
- Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
- Bewachung ausschließlich beschränkt auf andere Tätigkeiten