Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Sie beim Landratsamt Starnberg beantragen, wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen, müssen Sie den Antrag beim Jobcenter Starnberg stellen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg