Sie können die Haltung von Geflügel vor Beginn der geplanten Tätigkeit beim Veterinäramt online anzeigen.
Achtung: Bereits ab dem/der ersten Haushuhn/ Pute (andere Geflügel ausgenommen) besteht Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse, Infos unter www.btsk.de
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.