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Anmeldung eines Wildschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz

Hier können Sie einen Wildschaden gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.